Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
    Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingung werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
    Änderungen und Ergänzungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote und Preisangaben sind freibleibend. Alle Preise sind Tagespreise, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
  2. Unsere Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich kommt die Ausführung des Geschäftes durch den Verkäufer.
  3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
    Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

§ 3 Lieferung und Abnahme

  1. Gegenüber Unternehmern sind wir in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
  2. Kommt der Verkäufer in Lieferverzug und hat er eine vom Käufer schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen, hat der Käufer das Recht, insoweit vom Vertrag zurückzutreten, als die Lieferung noch nicht erfolgt ist. Es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse. In diesem Fall kann der Käufer vom ganzen Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens und Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung der Lieferfrist beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers, wenn der Käufer Verbraucher ist. Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Der höheren Gewalt gleich stehen alle Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleich ob durch betriebliche oder außerbetriebliche Umstände bedingt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Die Verkaufspreise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, als Nettopreis in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Sämtliche Zahlungen haben ohne Abzug in der Weise zu erfolgen, dass wir spätestens 10 Arbeitstage nach Rechnungsdatum über den Betrag verfügen können. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Wechsel werden nicht akzeptiert.
  2. Der Käufer ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  3. Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer vom Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen, es sei denn, er weist einen niedrigeren Schaden nach. Ist der Käufer privater Endverbraucher, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz.
    Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung des Käufers sowie bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über dessen Vermögen bzw. Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse können wir die sofortige Zahlung sämtlicher uns zustehender Forderungen gegen den Käufer ohne Rücksicht auf deren vereinbarte Fälligkeit verlangen.
    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen 10 Tagen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
  5. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

§ 5 Versand und Gefahrübergang

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
  4. Auf Beanstandungen wegen einer Differenz zwischen den gelieferten und den auf den Transportpapieren angegebenen Mengen oder offensichtlichen Transportschäden an der Ware wird nur eingegangen, wenn der Käufer sich beim Empfang der Ware die Beanstandung bescheinigen lässt und die Beanstandung bei oder sofort nach Empfang der Ware erfolgt.

§ 6 Verpackung

Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Bei Spezialverpackungen trägt etwaige zusätzliche Kosten der Käufer.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 8 Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  5. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.
  6. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  7. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).
  9. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§ 9 Allgemeine Haftungsbegrenzung

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
    Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftungen. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 10 Auslandslieferungen

Auf Verträge mit ausländischen Verkäufern findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein, wird hierdurch die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt wird, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Geschäftsbedingungen entspricht.